Kleingärtnerische Nutzung

Flächenaufteilung - Kleingärtnerische Nutzung nach dem Bundeskleingartengesetz

Weil für Erholungsgrundstücke ein Mehrfaches an Pacht verlangt werden kann, werden natürlich Begehrlichkeiten geweckt. Bei zu geringer kleingärtnerischer Nutzung würde der Bezirksverband als Hauptpächter gegen den Pachtvertrag verstoßen. Aus diesem Grund sind alle Vereine angehalten dies zu vermeiden und müssen für die EInhaltung sorgen.   helfen Sie mit und ernten Sie was Sie sähen...

Die Dreiteilung zu etwa gleich großen Anteilen an Obst-/Gemüseanbau, Erholungsfläche/Rasen und bebauter/versiegelter Fläche ist ein probates Mittel, um dies einzuhalten und Spaß macht es auch ein Kleingärtner zu sein .         
BGH III ZR 281/03: Seite 1c

 

Gem. Pachtvertag §6.
Abs. 6. Neben der Grundfläche der Laube dürfen höchstens 6 % der verbleibenden Kleingartenfläche versiegelt sein.


Hier ein Rechenbeispiel ... Zum rechnen Ihrer Fläche tragen Sie oben die Gesamtfläche ein.

Kleingartenfläche    
Versiegelung ( z.B. Wege und Terrassen ) max 6%Laube   m²  Restliche Gartenfläche m²
       
Kleingärtnerische Nutzung 1/3 Fläche m² minimal Sollwert  gärtnerisch gen. Fläche - Freizeitbereich  max m²

 

   Biotope Teiche 
gesamt Beetfläche = 10% von 1/3 Fläche Bäume u. SträucherRestFläche  Ziergehölze Sträucher 
Grabland , überwiegend Gemüse   60%     

z.B. mit einjährigen

ObstbäumeGewächshaus Rasen 
Pflanzen + Feldfrüchte BeerensträucherFrühbeet Spielbereich 
SonnenblumenRankegewächseKompostanlagen Sitzecken ( ohne Versiegelung ) 
SchnittblumenNutzpflanzen für die Tierwelt  Versiegelung max 0,8 m breit
um die Laube herum max ca. 18,56m²
 
Kräuter    
Erdbeeren    

mehrjährige  40%

     
Hochbeete als Sonderform     
Flächenmäßig überwiegende Gemüsebeete     
   u.ä.