Kleingärtnerische Nutzung
Flächenaufteilung - Kleingärtnerische Nutzung nach dem Bundeskleingartengesetz
Weil für Erholungsgrundstücke ein Mehrfaches an Pacht verlangt werden kann, werden natürlich Begehrlichkeiten geweckt. Bei zu geringer kleingärtnerischer Nutzung würde der Bezirksverband als Hauptpächter gegen den Pachtvertrag verstoßen. Aus diesem Grund sind alle Vereine angehalten dies zu vermeiden und müssen für die EInhaltung sorgen. helfen Sie mit und ernten Sie was Sie sähen...
Die Dreiteilung zu etwa gleich großen Anteilen an Obst-/Gemüseanbau, Erholungsfläche/Rasen und bebauter/versiegelter Fläche ist ein probates Mittel, um dies einzuhalten und Spaß macht es auch ein Kleingärtner zu sein . BGH III ZR 281/03: Seite 1c
Gem. Pachtvertag §6.
Abs. 6. Neben der Grundfläche der Laube dürfen höchstens 6 % der verbleibenden Kleingartenfläche versiegelt sein.
Hier ein Rechenbeispiel ... Zum rechnen Ihrer Fläche tragen Sie oben die Gesamtfläche ein.